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Stellenangebote, Ausbildung, Praktika und Freiwilligendienst

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung für Bewerber beim Sächsischen Staatsarchiv zur Bewerberdatenverarbeitung

 

1. Verantwortlicher:

Sächsisches Staatsarchiv

Archivstraße 14

01097 Dresden

E-Mail: poststelle@sta.smi.sachsen.de

Telefon: 0351 89 219 710

 

2. Datenschutzbeauftragte des Sächsischen Staatsarchivs:

E-Mail: Cindy.Braun@sta.smi.sachsen.de

Telefon: 0351 89 219 822

 

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Bewerbungsverfahren, Bewerbungsmanagement; Auswahl und Bindung von Personal

 

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, Artikel 88 Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit Paragraf 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz

 

5.1 Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden:

Ja ☒,

Nein ☐

 

5.2 (nur falls Nr. 5.1 ja): Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten:

Die personenbezogenen Daten werden der zuständigen Personalvertretung, der Frauenbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf Grundlage deren Beteiligungsrechte offengelegt.

Sofern es sich um Stellen für Archivinspektoranwärter/-innen handelt, werden die für die Durchführung und Auswertung des schriftlichen Auswahltests notwendigen personenbezogenen Daten der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum offengelegt.

 

6. Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:

Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 13 Monate lang gespeichert.

 

7. Ihre Rechte als betroffene Person:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

 

8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden

(Stand 31.08.2023)

Blick durch Lupe auf Handschrift © Sächsisches Staatsarchiv, Foto: Sylvia Reinhardt

Sachbearbeitung Archiv (m/w/d)

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Stelle einer Sachbearbeitung Archiv (m/w/d) in der Abteilung 2 »Hauptstaatsarchiv Dresden« im Referat 23 »Neuestes Archivgut Mittelost-Sachsen« unbefristet zu besetzen.

Bewerbungsfrist ist der 22. März 2024.

Weitere Informationen sind im Karriereportal zu finden:

Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) Magazin und Benutzung

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Stelle einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters (m/w/d) Magazin und Benutzung in der Abteilung 4 »Staatsarchiv Chemnitz« im Referat 41 »Zentrale Dienste« unbefristet zu besetzen.

Bewerbungsfrist ist der 2. April 2024.

Weitere Informationen sind im Karriereportal zu finden:

Ausbildung der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv

Die Ausbildung im Sächsischen Staatsarchiv erfolgt im Staatsarchiv Leipzig. Sie dauert drei Jahre. Zwei Drittel der Ausbildungszeit werden im Ausbildungsarchiv, ein Drittel im Blockunterricht von zwei bis vier Wochen an der Gutenbergschule Leipzig absolviert.

 

Grundlage für die Ausbildung ist die Ausbildungsverordnung vom 3. Juni 1998, die den Ausbildungsrahmenplan enthält. Dieser wird durch den Ausbildungsplan im Sächsischen Staatsarchiv konkretisiert. Zu den Ausbildungsinhalten gehören das Beschaffen, Erschließen, Vermitteln und Bereitstellen von Medien. Die Azubis erlernen konservatorische Maßnahmen zur Erhaltung von Archivgut und arbeiten im Magazinbereich und im Benutzerdienst. Dabei nutzen sie vielfältige technische Geräte zur Bereitstellung der Unterlagen für die Benutzer und zur Anfertigung von Reproduktionen. Sie erschließen Bestände mit Hilfe der archivischen Spezialsoftware und sind beteiligt an Bewertungsverfahren.

Voraussetzungen für eine Bewerbung um eine Ausbildungsstelle sind u. a.

  • ein guter bis sehr guter Abschluss der Realschule oder des Gymnasiums
  • gute bis sehr gute Leistungen in den Fächern Deutsch und Geschichte
  • gute Sprachkenntnisse, insbesondere der englischen Sprache
  • gute Allgemeinbildung
  • ausgeprägtes Interesse am Zeitgeschehen.

Außerdem werden gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten sowie die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten und zur Teamarbeit erwartet.

Das Ausbildungsentgelt wird nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gezahlt. Ein Übernahmeanspruch nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung besteht nur bei dienstlichem Bedarf im Rahmen der besetzbaren Stellen.

Nächste Einstellungstermine: 01.09.2025, 01.09.2026.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Weitere Informationen zur Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Archiv (FaMI, Archiv)

  • Medien:
    Der Begriff Medien wird oftmals sofort mit Rundfunk und Fernsehen in Verbindung gebracht. Die Medien mit denen der FaMI zu tun hat, sind Papier, Pergament, aber auch Audio- und Videokassetten, Disketten, CD-Rom, DVD u. a. Es sind die Träger von Informationen, die der FaMI beschafft, erschließt und für Nutzer bereit stellt.
  • Berufsbild:
    Einsatzmöglichkeiten des FaMI/Fachrichtung Archiv gibt es z. B. in staatlichen Archiven, Kreis- und Stadtarchiven, Wirtschafts-, Parlaments- und Kirchenarchiven sowie Medien- und Pressearchiven.
    Je nach Größe und Struktur des jeweiligen Archivs können FaMI’s mitwirken bei der Erfassung und Übernahme von Unterlagen der Registraturbildner im Zuständigkeitsbereich. Sie sind tätig im Benutzer- und Magazindienst, führen einfache Erschließungsarbeiten aus und sind mit der technischen Bearbeitung des Archivgutes befasst. Registratur- und Verwaltungsarbeiten ergänzen das Spektrum der Tätigkeitsfelder. In kleineren Archiven, die oftmals nur mit einer Person besetzt sind, kann die gesamte Breite der Tätigkeiten im Archiv in den Aufgabenbereich des FaMI fallen.
  • Einstellungsvoraussetzung:
    Mindestens Hauptschulabschluss mit guten Deutsch- und Geschichtskenntnissen.
    Es wird Interesse an Verwaltungsabläufen und -strukturen, aktuellem Zeitgeschehen und EDV erwartet. Der FaMI sollte teamfähig sein, aber auch selbstständig arbeiten können. Da es vorkommen kann, dass das Archivgut verschmutzt und geschädigt in die Archive kommt, sollte der FaMI keine Staub- oder Schimmelpilzallergien haben.
  • Gliederung der Ausbildung:
    Bis zur Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres erfolgt an der Berufsschule fachrichtungsübergreifender Unterricht. Dabei werden u. a. Kenntnisse aus den Gebieten Arbeitsorganisation und Kooperation, Informations- und Kommunikationssysteme, Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung von Medien, Sicherheits- und Gesundheitsschutz vermittelt.
    Nach der Zwischenprüfung erfolgt die Spezialisierung auf die bereits zu Beginn der Ausbildung gewählte Fachrichtung, die dann auch Schwerpunkt der Abschlussprüfung ist.
  • Praktika: 
    Durch Praktika können Ausbildungsinhalte vermittelt oder vertieft werden, die ansonsten im Ausbildungsarchiv auf Grund von dessen Aufgaben und Struktur nicht vermittelt werden können. Praktika in einer anderen Fachrichtung bieten sich vor der fachrichtungsübergreifenden Zwischenprüfung an.

Wissenschaftliche, verwaltungsinterne Ausbildung im Archivdienst

Mit der »Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Archivdienst im Freistaat Sachsen« (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst – SächsAPOArchiv) vom 28. März 2017 wurde die archivarische Fachausbildung sowohl der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Archivdienst) als auch der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 (ehemals Ausbildung im höheren Archivdienst) in einer gemeinsamen Ausbildungs- und Prüfungsordnung  zusammengefasst und neu geregelt.

Diese Fachausbildung erfolgt auf der Grundlage der in den §§ 1 bis 27 der SächsAPOArchiv niedergelegten Regelungen. Wichtige Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wer das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und Kenntnisse der lateinischen und französischen Sprache besitzt.

Der Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 beginnt im Oktober. Er dauert drei Jahre und gliedert sich in eine fünfzehnmonatige praktische Ausbildungsphase, die überwiegend am Hauptstaatsarchiv Dresden absolviert wird, ein zweimonatiges Fachstudium  der Verwaltungswissenschaft an der Hochschule Meißen (FH) und ein anderthalbjähriges Fachstudium der Archivwissenschaft an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft. Einstellungsbehörde ist das Sächsische Staatsarchiv. Ein Anspruch auf spätere Einstellung wird durch die Ausbildung nicht begründet.

Nächste Einstellungstermine: 01.10.2025, 01.10.2028

Diese Fachausbildung erfolgt auf der Grundlage der in den §§ 1 bis 8 und §§ 28 bis 34 der SächsAPOArchiv niedergelegten Regelungen. Die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wer u.a. das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein Hochschulstudium der Geschichte, Rechtswissenschaft oder anderer für den Archivdienst geeigneter Fachgebiete mit mindestens dem Masterabschluss, einem diesem entsprechenden Diplomgrad oder der Ersten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen hat sowie angemessene Kenntnisse der lateinischen und französischen Sprache nachweist. Die Promotion ist erwünscht.

Die im Mai beginnende zweijährige Ausbildung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 gliedert sich in vier Module der berufspraktischen Studien, die während eines achtmonatigen praktischen Ausbildungsabschnitts überwiegend am Hauptstaatsarchiv Dresden absolviert und jeweils mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden, die Module der Fachstudien, die an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft zu absolvieren sind und das Transfermodul. Bei Letzterem ist für ein Problem aus der archivischen Praxis unter Zugrundelegung der in den Fachstudien erworbenen Kenntnisse mit wissenschaftlichen Methoden ein Lösungsvorschlag zu entwickeln. Einstellende Behörde ist das Sächsische Staatsministerium des Innern. Ein Anspruch auf spätere Einstellung wird durch die Ausbildung nicht begründet.

Nächste Einstellungstermine: 01.05.2024

Archivpraktika

Wer sich für die Arbeit in einem Archiv interessiert, kann in einem Praktikum erste Kontakte zum Archivwesen knüpfen und erste Berufserfahrungen sammeln. Unter Anleitung erfahrener Archivarinnen und Archivare werden zentrale Arbeitsbereiche eines Archives durchlaufen (unter anderem Erschließung, Verwahrung, Benutzung) sowie verschiedene Aufgaben erläutert und wahrgenommen, um die Vielseitigkeit der archivarischen Tätigkeit kennenzulernen. Praktika sind oft der Einstieg in eine spätere archivfachliche Berufsausbildung. Die Praktika können von vier Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.

Da keine Vergütung gezahlt werden kann, ist ein Praktikum nur möglich, wenn die jeweilige Studienordung ein Praktikum fordert. Nach Abschluss des Praktikums stellt das Archiv eine Praktikumsbescheinigung aus.

Die Archivpraktika eignen sich für Studierende der Geschichtswissenschaft und verwandter Disziplinen sowie Studierende der Studiengänge Archiv/ Archivwissenschaft der Fachhochschule Potsdam. Bei Interesse an einem Praktikum wenden Sie sich bitte mit allgemeinen Fragen an den genannten Ansprechpartner, ansonsten an die jeweilige Abteilung.

Konservatorisch-restauratorisches Vorpraktikum

Das Sächsische Staatsarchiv bietet im Archivzentrum Hubertusburg in Wermsdorf die Möglichkeit eines konservatorisch-restauratorischen Vorpraktikums von längstens zwölf Monaten.

Unter Anleitung erfahrener Restauratoren werden während des Vorpraktikums Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen vermittelt:

  • konservatorische Arbeiten in der Zentralwerkstatt für Erhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut
  • serielle Verfahren der Papierrestaurierung
  • Bestandserhaltung durch Schutzverfilmung von Archivgut
  • Umgang mit kinematografischen, videografischen und Schallarchivalien.

Bewerben können sich Interessierte, die ein Fachhochschul- bzw. Hochschulstudium aufnehmen möchten, für das als Zulassungsvoraussetzung in der Studien- oder Prüfungsordnung ein Vorpraktikum in diesem Bereich gefordert wird. Des Weiteren muss eine entsprechende Fachhochschul- bzw. Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Vorpraktikums nachgewiesen werden.

Während des Vorpraktikums wird eine Vergütung im Rahmen der Praktika-Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gewährt.

Freiwilligendienst aller Generationen

Der Freiwilligendienst aller Generationen bietet Menschen ab 18 Jahre die Möglichkeit, durch Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen der gemeinwohlorientierten Arbeit sich in einer freiwilligen Tätigkeit im Ehrenamt zu engagieren, Einblicke in diese Arbeit zu gewinnen, Kompetenzen zu erweitern und persönliche Lebenserfahrung zu sammeln.

Im Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig ist eine Stelle im Freiwilligendienst aller Generationen zu besetzen. Die Tätigkeiten können auf Ihre Interessen und Fertigkeiten hin angepasst werden:

Mögliche Tätigkeiten:

  • Unterstützung bei der Erschließung und Digitalisierung unserer Quellen
  • Erstellung von Screencasts
  • Mitarbeit im Archivmagazin
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit (Führungen, Weblog, Veranstaltungen)

Wir bieten:

  • Abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit für 6 – 24 Monate in Abhängigkeit von dem Staatsarchiv zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
  • Flexible Arbeitszeiten mit monatlichen Zeiten von 40 h, 60 h oder 80 h
  • monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 bis 200 € (abhängig von der vereinbarten Stundenzahl)
  • kostenfreier Anspruch auf bis zu 10 frei wählbare Bildungsseminare pro Jahr aus dem Bildungsprogramm für Freiwilligendienstleistende des DRK LV Sachsen e.V.
  • Einblick in ein spannendes und zukunftssicheres Berufsfeld

Anforderungen:

  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Sorgfältige Arbeitsweise
  • Sehr gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und eine Bewerbung an den DRK Landesverband Sachsen e. V.: freiwilligendienst@drksachsen.de; Telefon: 0351-4678-137

Bei Fragen zum Einsatzort können Sie sich direkt an das Staatsarchiv Leipzig wenden: Dr. Thekla Kluttig, Telefon: 0341-2555510

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