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Förderprogramm

Hintergrund

Umfragen auf Bundes- und Landesebene haben gezeigt, dass große Teile des schriftlichen Kulturguts in Archiven davon bedroht sind, durch innere Zerfallsprozesse und äußere Einflüsse beschädigt oder gar zerstört zu werden. Bestandserhaltende Maßnahmen sind dringend notwendig, um die Zugänglichkeit unseres kulturellen Gedächtnisses für Interessierte heute und ebenso für kommende Generationen gewährleisten zu können.

Darum hat der Freistaat Sachsen mit dem Landesprogramm Bestandserhaltung Sächsische Archive (LPBE) ein Förderprogramm ins Leben gerufen, mit dem öffentlich zugängliche Archive in Sachsen finanzielle Unterstützung für bestandserhaltende Maßnahmen erhalten können. Hierfür wurden für das Jahr 2022 erstmalig 150.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Bewilligungsbehörde ist das Sächsische Staatsarchiv (StA).

Grundlegende Voraussetzung für das LPBE

Eine Förderung aus dem Landesprogramm Bestandserhaltung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Fördermittel.

Sobald das Sächsische Haushaltsgesetz mit dem Haushaltsplan 2023/2024 verabschiedet wurde, steht fest, ob Fördermittel für das Landesprogramm bereitstehen. Anschließend werden die Haushaltsmittel dem Sächsischen Staatsarchiv für das jeweilige Haushaltsjahr zugewiesen.

Erst durch diese Zuweisung stehen die Fördermittel für das Landesprogramm Bestandserhaltung der Bewilligungsbehörde zur Verfügung und erst dann kann sie über die Anträge für das Förderjahr 2023 entscheiden.

Ein Anspruch auf Gewährung einer beantragten Förderung in Form einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung durch das LPBE

Die Förderrichtlinie bildet den rechtlichen Rahmen des Landesprogramms. Auf dieser Grundlage werden die eingehenden Förderanträge von der KBB geprüft und entschieden, ob das beantragte Projekt förderfähig ist.

Förderrichtlinie

Datenschutzrechtliche Informationen zum Antrag auf Förderung durch das LPBE finden Sie hier.

Nach der Förderrichtlinie können für folgende Maßnahmen Fördermittel beantragt werden:

  • die fachgerechte Reinigung von Archivgut,
  • die fachgerechte Verpackung von Archivgut,
  • die weitere technische Bearbeitung des Archivguts.

Zur technischen Bearbeitung gehört unter anderem das »Entmetallisieren« und das »Umbetten«: Dabei werden alle Metallteile – zum Beispiel Heftklammern und Aktenordner mit Metallbügeln – entfernt und die Archivalien anschließend in metall- und säurefreie Umschläge bzw. Mappen und Archivkartons verpackt.

Förderfähig sind Ausgaben zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro für oben genannte Maßnahmen. Die Höhe der Zuwendungen beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die übrigen 20 % müssen durch Eigenmittel oder Drittmittel gedeckt werden.

Es werden nur Maßnahmen an abschließend bewertetem und erschlossenem Archivgut gefördert.

Ab dem Förderjahr 2023 können Träger folgender Archivsparten Anträge auf eine Förderung aus dem LPBE stellen:

  • Kommunale Archive
  • Private öffentliche Archive
  • Kirchenarchive
  • Archive in staatlicher Trägerschaft (Archive der Universitäten und Hochschulen)

Für die Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Archiv muss von einer Person mit einer archivfachlichen Ausbildung geführt werden.
  • Das Archivgut muss zur Benutzung zugänglich sein.
  • Das Archivgut muss sich im Eigentum des Zuwendungsempfängers befinden.
  • Die fachgerechte Lagerung des Archivguts muss gewährleistet sein.

Die archivfachlichen Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 2. SächsArchivG sind durch eine Selbstauskunft bzw. Erklärung des antragstellenden Archivträgers im Rahmen des Förderantrages nachzuweisen.

Folgende Fristen sind zu beachten:

Förderanträge für 2023

31.12.2022

Förderanträge für 2024

31.12.2023

Anträge für das BKM-Sonderprogramm für 2023 (Ausstellung des Landestestats durch die KBB)

31.12.2022

Anträge sind in schriftlicher Form auf dem Postweg beim Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig einzureichen. Die Adresse hierfür ist:

Staatsarchiv Leipzig

Schongauerstraße 1

04328 Leipzig

Für das Förderjahr 2023 müssen Anträge zur Fristwahrung vollständig bis zum 31. Dezember 2022 bei der Poststelle des Staatsarchivs Leipzigs eingegangen sein.

Beantragte Projekte sind innerhalb des Förderjahres vollständig abzuschließen und abzurechnen. Auszahlungsanträge für Zuwendungen im Förderjahr 2023 werden bis 15. November 2023 angenommen (Posteingang).

Ablauf des Förderprozesses

Tabellarische Übersicht
Grafik zum Ablauf des Förderprozesses 2023  © Sächsisches Staatsarchiv

Auf Bundesebene gibt es bereits zwei Förderprogramme, die durch die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) koordiniert werden: das BKM-Sonderprogramm und die KEK-Modellprojektförderung.

Die Fördermittel aus dem LPBE sollen auch zur Kofinanzierung von Projekten aus dem BKM-Sonderprogramm  verwendet werden können. Eine Kofinanzierung ist vorbehaltlich vorhandener Fördermittel ab 2023 möglich. Das Antragsformular finden Sie hier.

Voraussetzung für die Kofinanzierung des BKM-Sonderprogramms ist, dass die beantragten Maßnahmen die Bedingungen der Förderrichtlinie für das LPBE erfüllen. Das heißt, auch bei einer Kofinanzierung sind nur fachgerechte Reinigung, Verpackung und Maßnahmen der weiteren technischen Bearbeitung von Archivgut förderfähig.

Die KBB stellt das Landestestat für Anträge des BKM-Sonderprogramms aus, auch wenn keine Kofinanzierung angestrebt wird.

Thekla Kluttig: Archive im Umbruch. Zur Situation in Sachsen, in: Archive im Umbruch, Tagungsband des 22. Sächsischen Archivtags 2017, hrsg. vom Landesverband Sachsen im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. und dem Sächsischen Staatsarchiv, S. 19-30.

Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK): Die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken in Deutschland. Bundesweite Handlungsempfehlungen für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK) und die Kultusministerkonferenz (KMK). Berlin, 2015

Maria Kobold, Jana Moczarski: Bestandserhaltung: ein Ratgeber für Verwaltungen, Archive und Bibliotheken, 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, Hessisches Landesarchiv (Corporate Creators) (2020)

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