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Archive beraten

Zu den Aufgaben des Sächsischen Staatsarchivs gehört gemäß § 4 Abs. 6 des Sächsischen Archivgesetzes auch die Beratung nicht staatlicher Archive. Das Staatsarchiv kommt dieser Aufgabe nach, indem es Informationsveranstaltungen anbietet oder unterstützt, z. B. in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Sachsen im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (VdA). Darüber hinaus können Sie sich als nicht staatliches Archiv bei Bedarf mit Bitte um Beratung an das Sächsische Staatsarchiv wenden. Wir empfehlen eine formlose schriftliche Kontaktaufnahme; je nach inhaltlicher Ausrichtung der Anfrage können wir dann einen geeigneten Ansprechpartner benennen.

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