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    KEK-Förderprogramm »Schriftliches Kulturgut erhalten«

    Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) betreut ein neues Förderprogramm des Bundes: das Programm »Schriftliches Kulturgut erhalten«. Es ersetzt ab 2026 die beiden bisherigen Förderlinien auf Bundesebene (die KEK-Modellprojekt-Förderung und das BKM-Sonderprogramm).

    Die Fördergrundsätze des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) zum neuen Programm sowie weitere Informationen zur Ausgestaltung des Förderprogramms finden Sie auf der Website der KEK.

    Inhaltlich wurden die beiden bisherigen Förderlinien zusammengelegt und weiterentwickelt. Förderschwerpunkte sind Basismaßnahmen der Bestandserhaltung wie Reinigung und Verpackung von schriftlichem Kulturgut.

    Gerade für kleine Einrichtungen mit geringem Budget dürfte folgende Neuerung attraktiv sein: Im neuen Förderprogramm »Schriftliches Kulturgut erhalten« sind neben großvolumigen Projekten auch kleine Projekte mit geringen Gesamtausgaben möglich. Bis zu einem Grenzbetrag können kleine Projekte mit bis zu 90 % gefördert werden.

    Das Antragsformular finden Sie unter dem unten angegebenen Link.

    Posteingangsfrist für die Anträge bei der KEK ist der 31. Januar eines Jahres.

    Durch den Wegfall des Landesprogramms Bestandserhaltung sächsische Archive (LPBE) ist eine Kofinanzierung von Projekten im neuen KEK-Förderprogramm nicht möglich. Dadurch entfällt auch die Vorprüfung der Anträge durch die Landesstelle und die Notwendigkeit des Landestestats. Anträge senden Sie also direkt an die KEK.

    Vor einer Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung durch die Zuständigen der KEK. Deren Kontakte finden Sie über den unten genannten Link.

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