Akteneinsicht und -ausleihe
Anbietungspflichtige Stellen können Akten einsehen, die sie an das Staatsarchiv abgegeben haben. Eine Ausleihe von Archivgut ist nur für Gerichte und Staatsanwaltschaften möglich. Für alle anderen anbietungspflichtigen Stellen ist eine Ausleihe von Archivgut nur im begründeten Einzelfall zulässig. Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner im Staatsarchiv (siehe Abschnitt »Wer ist für Sie zuständig?«). Hinweise zur Benutzung von Archivgut finden Sie im unten verlinkten Webauftritt.