24.11.2022

KEK 2023: Mehr Fördermittel für die Notfallvorsorge

Regal mit Aktenbänden steht im hohen Wasser. Auf dem Wasser schwimmen Bücher.
Die Notfallsituation Bücher im Wasser und verschmutzte Archivalien im Regal. 
© Nutzungsrechte: Sächsisches Staatsarchiv, Foto: Regine Bartholdt

Die Notfallvorsorge in Archiven und Bibliotheken wird 2023 auf Bundesebene mit zusätzlichen Mitteln gefördert. Die Kulturstiftung der Länder stellt hierfür zusätzlich 50.000 Euro innerhalb der KEK-Modellprojektförderung bereit. Antragsschluss ist der 31. Januar 2023.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der KEK unter folgendem Link:

Informationen zur Modellprojektförderung der KEK finden Sie hier:

Die KEK (Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts) betreut zwei Förderlinien: die KEK-Modellprojektförderung und das BKM-Sonderprogramm. Projekte, die durch das BKM-Sonderprogramm gefördert werden, können – je nach geförderten Maßnahmen – durch Mittel aus dem LPBE (Landesprogramm Bestandserhaltung sächsische Archive) kofinanziert werden. Näheres dazu finden Sie auf unserer Seite zum Förderprogramm unter dem Punkt "Kofinanzierung des BKM-Sonderprogramms".

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