KEK 2023: Mehr Fördermittel für die Notfallvorsorge

Die Notfallvorsorge in Archiven und Bibliotheken wird 2023 auf Bundesebene mit zusätzlichen Mitteln gefördert. Die Kulturstiftung der Länder stellt hierfür zusätzlich 50.000 Euro innerhalb der KEK-Modellprojektförderung bereit. Antragsschluss ist der 31. Januar 2023.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der KEK unter folgendem Link:
Informationen zur Modellprojektförderung der KEK finden Sie hier:
Die KEK (Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts) betreut zwei Förderlinien: die KEK-Modellprojektförderung und das BKM-Sonderprogramm. Projekte, die durch das BKM-Sonderprogramm gefördert werden, können – je nach geförderten Maßnahmen – durch Mittel aus dem LPBE (Landesprogramm Bestandserhaltung sächsische Archive) kofinanziert werden. Näheres dazu finden Sie auf unserer Seite zum Förderprogramm unter dem Punkt "Kofinanzierung des BKM-Sonderprogramms".