Hauptstaatsarchiv Dresden
Abteilung 2
Zuständigkeit
Das Hauptstaatsarchiv Dresden ist Abteilung 2 des Sächsischen Staatsarchivs. Es ist zuständig für die Überlieferung der Ministerien des Freistaates Sachsen sowie der Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen im ehemaligen Direktionsbezirk Dresden und ihrer Rechts- und Funktionsvorgänger.
Das Hauptstaatsarchiv gliedert sich in drei Referate:
Referat 21: Zentrale Dienste
Referat 22: Älteres und neueres Archivgut Mittelost-Sachsen
Referat 23: Neuestes Archivgut Mittelost-Sachsen
Bestand
Das Hauptstaatsarchiv Dresden verwahrt die archivwürdigen Unterlagen
- der zentralen Landesbehörden sowie von obersten Gerichten und Justizbehörden Sachsens
- der parlamentarischen Gebietskörperschaften (bis 1952) und ihrer Vorgänger
- einzelner Reichs- und Bundesbehörden
- von Verwaltungs- und Justizbehörden der oberen, mittleren und unteren Ebene, von oberen, mittleren und unteren Gerichten sowie der Herrschaften/Rittergüter
- der sächsischen Hof- und Militärbehörden und der sächsischen Armee (bis 1921)
- privater und staatlicher Wirtschaftsbetriebe sowie wirtschaftsleitender Einrichtungen mit Schwerpunkten in den Bereichen Elektrotechnik/Elektronik, Optik und Maschinenbau
- von Parteien und Organisationen, darunter das SED-Bezirksparteiarchiv Dresden
- von Vereinen
sowie Nachlässe und Sammlungsgut und eine etwa 75.000 Medieneinheiten umfassende Bibliothek.