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Hauptstaatsarchiv Dresden

Abteilung 2

Zuständigkeit

Das Hauptstaatsarchiv Dresden ist Abteilung 2 des Sächsischen Staatsarchivs. Es ist zuständig für die Überlieferung der Ministerien des Freistaates Sachsen sowie der Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen im ehemaligen Direktionsbezirk Dresden und ihrer Rechts- und Funktionsvorgänger.

Das Hauptstaatsarchiv gliedert sich in drei Referate:

Referat 21: Zentrale Dienste
Referat 22: Älteres und neueres Archivgut Mittelost-Sachsen
Referat 23: Neuestes Archivgut Mittelost-Sachsen

Bestand

Das Hauptstaatsarchiv Dresden verwahrt die archivwürdigen Unterlagen

  • der zentralen Landesbehörden sowie von obersten Gerichten und Justizbehörden Sachsens
  • der parlamentarischen Gebietskörperschaften (bis 1952) und ihrer Vorgänger
  • einzelner Reichs- und Bundesbehörden
  • von Verwaltungs- und Justizbehörden der oberen, mittleren und unteren Ebene, von oberen, mittleren und unteren Gerichten sowie der Herrschaften/Rittergüter
  • der sächsischen Hof- und Militärbehörden und der sächsischen Armee (bis 1921)
  • privater und staatlicher Wirtschaftsbetriebe sowie wirtschaftsleitender Einrichtungen mit Schwerpunkten in den Bereichen Elektrotechnik/Elektronik, Optik und Maschinenbau
  • von Parteien und Organisationen, darunter das SED-Bezirksparteiarchiv Dresden
  • von Vereinen

sowie Nachlässe und Sammlungsgut und eine etwa 75.000 Medieneinheiten umfassende Bibliothek.

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